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DSGVO

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis

Diese Übersetzung dient der Information. Bei Abweichungen gilt der niederländische Text.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bureaubuitenland België BV, handelnd unter dem Namen Bureaubuitenland.be. Fassung Oktober 2026: textlich korrigiert, inhaltlich unverändert gegenüber der Fassung vom August 2020.

Artikel 1 Allgemeines

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet:
– Auftraggeber: die Partei, die den Auftrag erteilt.
– Auftragnehmer: Bureaubuitenland België BV, handelnd unter dem Namen Bureaubuitenland.be, mit Sitz in der Brusselstraat 51, 2018 Antwerpen, eingetragen in der Kruispuntbank van Ondernemingen (Zentrale Datenbank der Unternehmen) unter der Nummer 0736.772.309.

Artikel 2 Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, vorbehaltlich Änderungen dieser Bedingungen, die von beiden Parteien ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden müssen.

Artikel 3 Angebote

03.1 Alle Angebote von Bureaubuitenland.be sind freibleibend, sofern nicht – und dann nur insoweit – Bureaubuitenland.be schriftlich etwas anderes angegeben hat.

03.2 Alle Angebote sind vier Wochen ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nicht anders angegeben. Bureaubuitenland.be ist an Angebote nicht gebunden, wenn dessen Annahme in der vorgeschriebenen Weise, schriftlich oder per E-Mail, innerhalb von vier Wochen ab Ausstellungsdatum bestätigt wird. Erfolgt die Annahme nicht rechtzeitig, ist Bureaubuitenland.be berechtigt, Ausführungsfristen oder Beträge anzupassen.

03.3 Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder in seinem Namen an Bureaubuitenland.be übermittelten Daten ein, auf denen das Angebot beruht.

03.4 Bureaubuitenland.be kann nicht an Angeboten festgehalten werden, wenn der Auftraggeber vernünftigerweise erkennen kann, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen Schreibfehler oder Irrtum enthält oder auf unrichtigen, vom Auftraggeber übermittelten Daten beruht.

Artikel 4 Zustandekommen des Vertrags

04.1 Der Vertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, in dem ein Auftrag von Auftragnehmer und Auftraggeber unterzeichnet oder das Angebot vom Auftraggeber schriftlich angenommen worden ist. Die Bestätigung beruht auf den zum damaligen Zeitpunkt von Auftraggeber und Auftragnehmer erteilten Informationen.

04.2 Es steht den Parteien frei nachzuweisen, dass der Vertrag auf andere Weise zustande gekommen ist.

04.3 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus dem Inhalt, der Art oder dem Zweck des erteilten Auftrags ergibt sich, dass er für eine bestimmte Zeit geschlossen wurde.

Artikel 5 Pflichten des Auftraggebers

05.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Daten und Unterlagen, die die Mitarbeiter des Auftragnehmers nach ihrem Ermessen für die ordnungsgemäße Ausführung des erteilten Auftrags benötigen, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

05.2 Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der den Mitarbeitern des Auftragnehmers zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen ein, auch wenn diese von Dritten stammen, soweit sich aus der Art des Auftrags nichts anderes ergibt.

05.3 Wenn und soweit der Auftraggeber dies verlangt, werden ihm die zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Geräte zurückgegeben.

05.4 Die aus der Verzögerung bei der Ausführung des Auftrags entstehenden zusätzlichen Kosten und das zusätzliche Honorar, die dadurch entstehen, dass die verlangten Daten und Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

05.5 Der Auftraggeber stellt den Mitarbeitern des Auftragnehmers gegebenenfalls, sofern dies für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten erforderlich ist, einen angemessenen Arbeitsplatz und das erforderliche Material zur Verfügung. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers halten sich in diesen Fällen an die geltenden Normen und die Hausordnung des Auftraggebers.

Artikel 6 Ausführung des Auftrags

06.1 Der Auftraggeber wählt die (personenbezogenen) Daten aus, auf deren Grundlage Bureaubuitenland.be Ermittlungen durchführen soll, und übermittelt diese Daten an Bureaubuitenland.be zur Ausführung des Auftrags.

06.2 Der Auftragnehmer darf erst dann mehr Arbeiten ausführen und dem Auftraggeber in Rechnung stellen, als beauftragt wurden, wenn der Auftraggeber hierzu vorab seine Zustimmung erteilt hat.

06.3 Wenn und soweit eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags dies erfordert, ist der Auftragnehmer berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.

06.4 Die vereinbarten Arbeiten werden – mit Ausnahme von Aufträgen, die ausdrücklich unter der Leitung des Auftraggebers ausgeführt werden – nach eigenem Ermessen des Auftragnehmers ausgeführt.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zeitpunkt und Dauer der Arbeiten nach eigenem Ermessen festzulegen und einzuteilen. Selbstverständlich wird jedoch angestrebt, die Arbeiten innerhalb der vorgeschlagenen Frist abzuschließen.

Artikel 7 Geheimhaltung

07.1 Der Auftragnehmer ist, sofern er nicht gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet ist, gegenüber Dritten zur Geheimhaltung verpflichtet.

07.2 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen zu einem anderen Zweck zu verwenden als dem, zu dem sie erlangt wurden. Hiervon wird jedoch eine Ausnahme gemacht, wenn der Auftragnehmer in einem Disziplinar-, Zivil- oder Strafverfahren, in dem diese Informationen von Bedeutung sein können, in eigener Sache auftritt.

07.3 Der Auftragnehmer erlegt seine Pflichten aus diesem Artikel den von ihm hinzugezogenen Mitarbeitern und Dritten auf.

07.4 Sofern der Auftragnehmer hierzu nicht vorab seine schriftliche Zustimmung erteilt hat, wird der Auftraggeber den Inhalt von Berichten, Ratschlägen oder anderen schriftlichen oder nicht schriftlichen Äußerungen des Auftragnehmers selbst oder der Mitarbeiter des Auftragnehmers, die nicht in der Absicht verfasst oder gemacht wurden, Dritte mit den darin enthaltenen Informationen zu versorgen, nicht veröffentlichen. Der Auftraggeber trägt ferner dafür Sorge, dass Dritte von dem im vorstehenden Satz genannten Inhalt keine Kenntnis nehmen können, es sei denn, er ist gesetzlich zur Offenlegung verpflichtet.

Artikel 8 Geistiges Eigentum an verwendeten Mitteln und Methoden

Der Auftragnehmer behält sich alle Rechte an geistigen Erzeugnissen vor, die er bei der Ausführung des Auftrags des Auftraggebers verwendet oder verwendet hat, soweit diese sich aus dem Gesetz ergeben. Es ist dem Auftraggeber ausdrücklich untersagt, diese Erzeugnisse, darunter auch Software, Entwürfe, Ratschläge, Berichte, Skripte und andere geistige Erzeugnisse des Auftragnehmers, all dies im weitesten Sinne des Wortes, mit oder ohne Hinzuziehung Dritter zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder zu verwerten. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, Hilfsmittel dieser Erzeugnisse Dritten auszuhändigen, außer nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers.

Artikel 9 Honorar und sonstige Kosten

09.1 Das Honorar des Auftragnehmers richtet sich nach dem angenommenen Angebot oder dem unterzeichneten Vertrag.

09.2 Werden nach dem Zustandekommen des Vertrags, jedoch bevor der Auftrag vollständig ausgeführt ist, nicht vorhergesehene Arbeiten oder Zwischenverfahren notwendig, ist der Auftragnehmer berechtigt, den vereinbarten Tarif entsprechend anzupassen und in Rechnung zu stellen. Dies selbstverständlich nach Rücksprache mit dem Auftraggeber.

09.3 Die Reisekosten und die Reisezeit der Mitarbeiter des Auftragnehmers und etwaiger hinzugezogener Dritter sind im Honorar enthalten, es sei denn, es handelt sich um nicht vorhergesehene Reisekosten. In diesem Fall nimmt der Auftragnehmer zunächst Kontakt mit dem Auftraggeber auf, um die nicht vorhergesehenen Reisekosten zu spezifizieren.

09.4 Das Honorar des Auftragnehmers, gegebenenfalls zuzüglich Vorschüssen und Rechnungen hinzugezogener Dritter, wird je abgeschlossener Ermittlung in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

09.5 Nach dem Zustandekommen des Vertrags wird dem Auftraggeber zu Beginn der Arbeiten ein Vorschuss auf das Honorar in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vorschuss wird mit der Schlussrechnung verrechnet.

Artikel 10 Zahlung

10.1 Die Zahlung durch den Auftraggeber hat ohne Abzug, Rabatt oder Aufrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.

10.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Zahlung eines Rechnungsbetrags zurückzubehalten.

10.3 Der Auftraggeber schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts Zinsen in Höhe von 1,25 % pro Monat auf den offenen Betrag, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz bei Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Gesetz vom 2. August 2002) ist höher; in diesem Fall gilt dieser gesetzliche Zinssatz.

10.4 Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der gerichtlichen Reorganisation oder der offensichtlichen Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers sind die Forderungen des Auftragnehmers und alle sonstigen Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer sofort fällig.

10.5 Zahlungen des Auftraggebers können vom Auftragnehmer ungeachtet des Verwendungszwecks stets gemäß den Anrechnungsregeln des belgischen Zivilgesetzbuches zunächst auf die geschuldeten Zinsen und Kosten und erst dann auf die Hauptsumme der offenen Rechnungen in der Reihenfolge ihres Alters angerechnet werden.

10.6 Alle in angemessener Weise entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten, die dem Auftragnehmer durch die Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, mindestens jedoch 15 % des Rechnungsbetrags.

10.7 Gibt die finanzielle Lage oder das Zahlungsverhalten des Auftraggebers nach Auffassung des Auftragnehmers Anlass dazu, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber zu verlangen, dass dieser unverzüglich (zusätzliche) Sicherheiten in einer vom Auftragnehmer zu bestimmenden Form stellt. Unterlässt der Auftraggeber die Stellung der verlangten Sicherheit, ist der Auftragnehmer berechtigt, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, die weitere Ausführung des Vertrags sofort auszusetzen, und alles, was der Auftraggeber dem Auftragnehmer aus welchem Rechtsgrund auch immer schuldet, wird sofort fällig.

Artikel 11 Vorzeitige Beendigung und Auflösung

11.1 Erfüllt der Auftraggeber eine Verpflichtung aus dem mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrag nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder die (weitere) Ausführung des Vertrags auszusetzen. Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen ferner berechtigt, die sofortige Begleichung des ihm Zustehenden zu verlangen.

11.2 All dies lässt die sonstigen dem Auftragnehmer zustehenden Rechte unberührt, einschließlich des Rechts auf Ersatz des durch die Auflösung erlittenen Schadens.

11.3 Der Auftragnehmer ist im Falle einer Auflösung gemäß Absatz 1 niemals zum Ersatz eines Schadens gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet.

11.4 Verhindert der Auftraggeber auch nach Inverzugsetzung eine ordnungsgemäße Erfüllung durch den Auftragnehmer, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aufzulösen.

11.5 Auch bei einer Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen behält der Auftragnehmer sein Recht auf Ersatz des durch diese Auflösung erlittenen Schadens.

11.6 Wünscht der Auftraggeber eine vorzeitige Beendigung des Vertrags, hat diese per Einschreiben zum Ende eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat zu erfolgen. Diese Kündigung kann erst nach Ablauf einer Mindestfrist von 3 Monaten nach Beginn des Auftrags erfolgen.

11.7 Erfolgt diese Kündigung, werden die laufenden Ermittlungen innerhalb der Kündigungsfrist, soweit möglich, abgeschlossen, und die in den laufenden Ermittlungen ausgeführten Arbeiten werden in Rechnung gestellt.

11.8 Jede der Parteien ist berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn die Gegenpartei nach schriftlicher Mahnung mit der Erfüllung ihrer vertraglich eingegangenen Verpflichtungen säumig bleibt.

Artikel 12 Höhere Gewalt

12.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrags im Falle höherer Gewalt. Unter höherer Gewalt werden, neben dem, was im Gesetz und in der Rechtsprechung darunter verstanden wird, alle von außen kommenden Ursachen verstanden, vorhergesehen oder nicht vorhergesehen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss nehmen kann, durch die der Auftragnehmer jedoch nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Als höhere Gewalt gelten in jedem Fall:
– Streik, übermäßiger krankheitsbedingter Ausfall von Personal und ein (vorübergehender) Personalmangel;
– Brand, Betriebs- und technische Störungen im Unternehmen des Auftragnehmers oder in den Unternehmen der vom Auftragnehmer hinzugezogenen Dritten;
– die Übermittlung unrichtiger Daten oder das Fehlen ausreichender Mitwirkung durch den Auftraggeber;
– Krieg oder Kriegsgefahr, Terrorismus oder Terrorgefahr, Aufruhr und/oder Sabotage.
12.2 Im Falle höherer Gewalt haben Auftragnehmer und Auftraggeber innerhalb von drei Wochen nach Eintritt des Umstands, der höhere Gewalt darstellt, das Recht, nach ihrer Wahl den Auftrag zu verlängern oder den Vertrag (ganz oder teilweise) aufzulösen oder den Vertrag zu annullieren, ohne gegenüber der anderen Partei zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet zu sein.

12.3 Hat der Auftragnehmer bei Eintritt der höheren Gewalt seine Verpflichtungen teilweise erfüllt oder kann er sie teilweise erfüllen, ist der Auftragnehmer bei Auflösung oder Annullierung berechtigt, den bereits ausgeführten Teil des Vertrags in Rechnung zu stellen, und der Auftraggeber ist zu dessen Zahlung verpflichtet.

Artikel 13 Sicherheit und Datenschutz

13.1 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer mit dem Abschluss des Vertrags die Zustimmung, die personenbezogenen Daten der Kunden des Auftraggebers ausschließlich und nur insoweit zu verarbeiten, als dies für die Ausführung des Vertrags und die Verwaltungs- und Managementaufgaben des Auftragnehmers erforderlich ist, gemäß den schriftlichen Weisungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber wählt die personenbezogenen Daten der Kunden des Auftraggebers aus, die er von Bureaubuitenland.be untersuchen lassen möchte. Diese personenbezogenen Daten der Kunden des Auftraggebers sind nur für den Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sowie vom Auftragnehmer hinzugezogene Dritte zugänglich und werden nicht an sonstige Dritte weitergegeben, es sei denn, der Auftragnehmer ist hierzu kraft Gesetzes oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet.

13.2 Der Auftragnehmer sieht davon ab, (persönliche) E-Mails und/oder Dateien des Auftraggebers einzusehen, und stellt diese Dritten nicht zur Verfügung, es sei denn, der Auftragnehmer ist hierzu kraft Gesetzes oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet.

13.3 Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten für den Auftraggeber verarbeitet, tut der Auftragnehmer dies als Auftragsverarbeiter personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend: DSGVO). Der Auftraggeber ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

Der Auftraggeber erfüllt alle Verpflichtungen, die ihm als Verantwortlichem im Sinne der DSGVO für diese Datenverarbeitung obliegen, und stellt den Auftragnehmer von jeglicher Inanspruchnahme frei, die auf der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen beruht.

13.4 Der Auftragnehmer setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um, um die personenbezogenen Daten gegen Verlust oder jede Form unrechtmäßiger Verarbeitung zu schützen. Diese Maßnahmen gewährleisten unter Berücksichtigung des Stands der Technik und der Kosten der Umsetzung ein angemessenes Sicherheitsniveau im Hinblick auf die Risiken, die die Verarbeitung und die Art der zu schützenden Daten mit sich bringen. Der Auftragnehmer hat einen (Unter-)Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Data Processor geschlossen, der die personenbezogenen Daten, die der Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers verarbeitet, in der Cloud verwaltet, sowie mit den Selbstständigen, die für den Auftragnehmer tätig sind, und den Anwaltskanzleien und Gutachterbüros, die die Ermittlungen im Ausland durchführen.

13.5 Die Verantwortung für die Meldung von Datenpannen liegt ausschließlich beim Auftragnehmer, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden des Auftraggebers selbst geht, die vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern im Geschäftsprozesssystem des Auftragnehmers in der Cloud gespeichert werden.

13.6 Aufgrund des (Unter-)Auftragsverarbeitungsvertrags mit dem Data Processor werden die personenbezogenen Daten innerhalb der EU/des EWR verarbeitet.

13.7 Bei personenbezogenen Daten, die auf oder über das Geschäftsprozesssystem des Auftraggebers gespeichert werden, liegt die Meldepflicht für die Verletzung der Sicherheit vollständig beim Auftraggeber.

Artikel 14 Haftung

14.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich zu bemühen, den Vertrag ordnungsgemäß auszuführen, unter Beachtung der Anforderungen an einen ordentlichen Auftragnehmer und der anwendbaren Gesetze und Vorschriften. Sollte den Auftragnehmer dennoch eine Haftung treffen, so ist diese Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, stets ausdrücklich gemäß diesem Artikel beschränkt.

14.2 Wird ein Fehler dadurch verursacht, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer unrichtige oder unvollständige Informationen erteilt hat, haftet der Auftragnehmer nicht für den dadurch entstandenen Schaden.

14.3 Aus der Erteilung eines Rats / von Ratschlägen durch den Auftragnehmer ergibt sich für den Auftragnehmer niemals eine Haftung. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, den Wert des erteilten Rats / der erteilten Ratschläge anhand der für den Auftraggeber relevanten Kriterien, einschließlich rechtlicher, zu prüfen.

Der Auftraggeber ist frei, den Rat / die Ratschläge zu befolgen, nicht zu befolgen bzw. teilweise zu befolgen, und ist für alles, was sich aus seiner / ihrer Entscheidung ergibt, vollständig verantwortlich.

14.4 Die Haftung des Auftragnehmers ist auf unmittelbare Schäden beschränkt.

14.5 Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Unter mittelbaren Schäden werden jedenfalls verstanden: Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Bußgelder, Imageschäden und Schäden infolge einer Betriebsunterbrechung.

14.6 Entsteht – unter Berücksichtigung der vorstehenden Absätze – für den Auftragnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt eine Haftung für Schäden, so ist diese Haftung auf höchstens den Betrag beschränkt, den sein Versicherer auszahlt, zuzüglich des Selbstbehalts; dieser Schaden wird jedoch niemals den Rechnungswert des konkreten Teils des Auftrags übersteigen, auf den sich die Haftung bezieht. Ist der Auftrag im Wesentlichen ein Dauerschuldverhältnis mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten, wird der maximale Rechnungswert für (diesen Teil) dieses Vertrags auf die Gesamtsumme der in den letzten drei Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis geschuldeten Vergütungen ohne MwSt. festgesetzt.

14.7 Schäden, für die der Auftragnehmer nach den vorstehenden Absätzen haftet, kommen nur dann für einen Ersatz in Betracht, wenn der Auftraggeber sie dem Auftragnehmer innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Entstehen zur Kenntnis gebracht hat, es sei denn, der Auftraggeber kann glaubhaft machen, dass er diese Schäden vernünftigerweise nicht früher melden konnte.

Artikel 15 Anwendbares Recht

15.1 Auf alle Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, ist belgisches Recht anwendbar.

15.2 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, werden von den zuständigen Gerichten des Gerichtsbezirks Antwerpen entschieden, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat.

15.3 Abweichend von der Bestimmung in Absatz 2 können Auftraggeber und Auftragnehmer im gegenseitigen Einvernehmen eine Streitigkeit einer Mediation oder einem unabhängigen Streitbeilegungsgremium vorlegen.

Artikel 16 Kenntnis dieser Bedingungen

Diese Bedingungen wurden dem Auftraggeber jeweils zusammen mit dem Vertrag übersandt und sind Bestandteil dieses Vertrags.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden von der Bureaubuitenland België BV, Unternehmensnummer 0736.772.309, festgelegt.

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Unternehmensdaten

Bureaubuitenland België BV

BesuchsadresseBrusselstraat 51
2018 Antwerpen
Besuch nach Vereinbarung
ErreichbarkeitWerktags 9.00 bis 17.00 Uhr
Unternehmensnummer
0736.772.309
USt.
BE 0736.772.309
IBAN
BE20 0689 3580 0756