
ARBEITSWEISE
Von der Anfrage zum Recherchebericht
Klare Absprachen in jeder Phase.
Eine Recherche zu Immobilien im Ausland erfordert ein sorgfältiges und transparentes Vorgehen. Wir begleiten jede Phase, von der ersten Anfrage bis zum Bericht. Sie kennen den Auftrag, die voraussichtliche Bearbeitungsdauer und die Kosten im Voraus.
SCHRITTE
Unsere Arbeitsweise in fünf Schritten
Anfrage und Erstgespräch
in der Regel 2 WerktageSie stellen Ihre Anfrage über das Formular, per E-Mail oder telefonisch. Innerhalb von zwei Werktagen nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf. Wir besprechen den Fall in groben Zügen, das vermutete Rechercheland und was Sie mit dem Ergebnis vorhaben.
Beurteilung und Angebot
einige TageWir prüfen, ob eine Recherche im betreffenden Land möglich ist und welche Leistungen dort erbracht werden können. Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit einer Beschreibung des Auftrags und einer Angabe zur Bearbeitungsdauer. Nach Ihrer Zustimmung erhalten Sie Zugang zum gesicherten Kanal für die Falldaten.
Vorprüfung
in der Regel 1–2 WochenUnsere örtlichen Partner prüfen, ob im betreffenden Land Vermögen auf den Namen der untersuchten Person vorhanden ist und um welche Art von Vermögen es sich handelt, ohne tiefergehende Recherche. Die Vorprüfung dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen nach Eingang aller erforderlichen Daten. Sie erhalten das Ergebnis schriftlich. Dabei erläutern wir, was untersucht wurde, welche Einschränkungen gelten und welche weitere Recherche gegebenenfalls sinnvoll ist.
Vollständige Tiefenprüfung und Bericht
in der Regel 2–4 WochenFür die vollständige Recherche erhalten Sie ein gesondertes Angebot. Wir beginnen erst nach Ihrer Zustimmung zum Angebot. Örtlich zugelassene Rechtsanwälte und Schätzer ermitteln nach dem Recht des Recherchelandes, um welche Immobilien es sich handelt, wo sie liegen, auf wessen Namen sie eingetragen sind und seit wann. Soweit relevant und möglich, ermitteln sie auch den Eigentumsanteil, das Erwerbsdatum, die Art des Erwerbs und den Wert. So erhalten Sie ein vollständiges und detailliertes Bild. Sie erhalten einen klaren Bericht auf Niederländisch, Französisch oder Englisch mit den Feststellungen, der Begründung und einer Erläuterung der Einschränkungen. Die Recherche dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen nach Ihrer Auftragsbestätigung und dem Eingang der erforderlichen Daten und Dokumente.
Erläuterung und Nachbetreuung
laufendAuch nach der Übergabe unterstützen wir Sie. Wir beantworten Fragen zu den Feststellungen, geben bei Bedarf den beteiligten Rechtsanwälten oder dem Gericht Erläuterungen und besorgen auf Wunsch eine beglaubigte Übersetzung der Quelldokumente. Erfordert Ihr Fall zusätzliche Arbeiten, erhalten Sie dafür vorab ein gesondertes Angebot.
DATENSCHUTZ
Vertrauliche und sichere Datenverarbeitung

ZUSAMMENARBEIT
Zusammenarbeit und Kosten
Ein klarer Start
In einem vertraulichen Gespräch besprechen wir Ihre Frage und die gewünschten Leistungen. Vorab erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit einer Beschreibung des Auftrags, einer Angabe zur Bearbeitungsdauer und den Kosten. Wir beginnen erst nach Ihrer Zustimmung.
Sie behalten die Regie
Sie kennen die Kosten im Voraus. Ein positives Ergebnis führt nicht automatisch zu einem Folgeauftrag. Für eine vollständige Recherche, eine Bewertung oder andere zusätzliche Arbeiten erhalten Sie zunächst ein gesondertes Angebot.
Ein fester Ansprechpartner für Ihren Fall
Sie haben einen festen Ansprechpartner für Fragen zu Ihrem Auftrag. Wir halten Sie über den Fortschritt und etwaige Verzögerungen auf dem Laufenden. Nach der Übergabe stehen wir weiterhin für Erläuterungen zu den Feststellungen zur Verfügung.
Kosten und mögliche Einsparungen
Die finanzielle Bedeutung hängt vom individuellen Fall ab.
Wenn die Ergebnisse Anlass zu einer Rückforderung oder zur Vermeidung künftiger unberechtigter Zahlungen geben, kann die finanzielle Bedeutung erheblich sein.
Der Mehrwert kann über den Zeitpunkt des Abschlusses der Recherche hinausreichen. Auch eine zutreffende Beurteilung für die längere Frist und der sorgfältige Einsatz öffentlicher Mittel spielen dabei eine Rolle.
Ob eine Rückforderung oder eine Anpassung der Unterstützung möglich ist, hängt vom individuellen Fall und von der Beurteilung durch die zuständige Stelle oder das Gericht ab. Wir machen dazu keine Ergebniszusagen.
Ein gezielter Einsatz Ihres Budgets
Zuerst ein erstes Bild, dann eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen.
Mit der Vorprüfung als erstem Schritt klären Sie, ob es Anhaltspunkte für Immobilien auf den Namen der betroffenen Person gibt. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, ob eine weitere Recherche, etwa die vollständige Tiefenprüfung, sinnvoll ist. Ist eine andere Form der Recherche besser geeignet, besprechen wir vorab das Ziel und die Kosten des Auftrags. So wägen Sie den erwarteten Mehrwert gegen die Ausgaben ab.
Rechtmäßigkeit
Recherche nach dem Recht des Recherchelandes, ausschließlich zu Immobilien.
Jede Recherche führen wir nach den Gesetzen und Vorschriften des Recherchelandes durch, durch Rechtsanwälte und Schätzer, die dort befugt sind. Die Recherche wird unter Einhaltung der DSGVO-Vorschriften, der geltenden Datenschutzregeln und der örtlichen Gesetzgebung durchgeführt. Wir recherchieren ausschließlich Immobilien auf den Namen der betroffenen Person. Wir recherchieren nicht aufgrund der Herkunft und niemals das Privatleben, das Verhalten oder die Kontakte der betroffenen Person.
Recherchen und Berichte von Bureaubuitenland wurden in Belgien und den Niederlanden in Gerichtsverfahren zu Auslandseigentum herangezogen. In konkreten Fällen haben Richter die Recherche-Ergebnisse berücksichtigt, unter anderem der Friedensrichter in Hamme (6. Juni 2019), das Gericht erster Instanz in Antwerpen (5. Oktober 2020) und das Friedensgericht in Antwerpen im Fall Woonhaven. In diesen Fällen wurde Einwänden auf Grundlage der Datenschutz- und Antidiskriminierungsgesetzgebung nicht gefolgt. Jede Entscheidung bezieht sich auf einen bestimmten Fall und bietet keine Garantie für den Ausgang eines anderen Verfahrens. Das Gericht beurteilt den Beweiswert der eingebrachten Unterlagen.
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Über uns
Bureaubuitenland België BV, Antwerpen: Recherche zu Immobilien im Ausland für ÖSHZ und Wohnungsgesellschaften, in 45 Ländern.
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Rechtsprechung
Rechtsprechung zu Auslandsimmobilien von Sozialmietern: Hamme 2019, Antwerpen 2020, Woonhaven, Verfassungsgerichtshof 2024 und Kassationshof 2026.
Mehr lesenRECHTSPRECHUNG
Was das Gericht sagt
Friedensrichter Hamme
6. Juni 2019
Einwände zu Datenschutz und Antidiskriminierung zurückgewiesen; der Mieter wurde zur Rückzahlung und zur Erstattung der Recherchekosten verurteilt.
Urteil lesenGericht erster Instanz Antwerpen
5. Oktober 2020
In der Berufung wurde entschieden, dass das Verschweigen von Immobilien im Ausland einen schweren Verstoß gegen die Regeln der Sozialmiete darstellt.
Urteil lesenFriedensgericht Antwerpen
Fall Woonhaven
Der Friedensrichter entschied, dass eine Wohnungsgesellschaft angesichts ihres Auftrags Eigentum im Ausland prüfen muss.
Urteil lesenMachen Sie den ersten Schritt
Wir beginnen erst nach Ihrer Zustimmung zum Angebot. Haben Sie Anhaltspunkte, dass eine betroffene Person Immobilien im Ausland besitzt? Wir besprechen Ihre Akte mit Ihnen und beraten Sie, welche Recherche passt. Sie erhalten vorab eine Beschreibung des Auftrags, eine Angabe zur Bearbeitungsdauer und ein schriftliches Angebot.