
FÜR WEN
Ermittlung von Immobilien im Ausland für Wohnungsgesellschaften
Eine ehrenwörtliche Erklärung verlangt eine fundierte Kontrolle.
Haben Sie Hinweise darauf, dass ein Sozialmieter Immobilien im Ausland besitzt? Bureaubuitenland unterstützt Ihre Wohnungsgesellschaft mit gezielter Recherche zu aktuellem und früherem Eigentum.
Für flämische Wohnungsgesellschaften und soziale Vermietungsbüros
Klarheit über Auslandseigentum, von der Vorprüfung bis zur vollständigen Recherche.
Besitzt ein Mieter oder Mietbewerber Immobilien im Ausland? Wir ermitteln, um welche Objekte es sich handelt, wo sie liegen, auf wessen Namen sie eingetragen sind und seit wann. Wo relevant und möglich, erfassen wir auch den Wert.
Sie erhalten einen klaren Bericht mit Feststellungen unter anderem zum Eigentumsanteil, zum Erwerbsdatum und zur Art des Erwerbs. So verfügen Sie über konkrete Informationen, um die einzelne Akte sorgfältig anhand der geltenden Eigentumsbedingungen zu beurteilen.
Unsere Branchenerfahrung umfasst auch Recherchen im Rahmen von Wonen in Vlaanderen (Agentur Wohnen in Flandern). Mehr dazu lesen Sie bei der flämischen Rahmenvereinbarung für Eigentumsermittlungen. Wir arbeiten mit Rechtsanwälten und Schätzern zusammen, die im Rechercheland befugt sind, und führen die Recherche nach der dortigen Gesetzgebung durch. Eine Übersicht finden Sie unter Rechercheländer. Die Recherche wird unter Einhaltung der DSGVO-Vorschriften, der geltenden Datenschutzregeln und der örtlichen Gesetzgebung durchgeführt.
So erhalten Sie konkrete, fundierte Informationen für eine sorgfältige Beurteilung Ihrer Akte.
Der Rahmen in einfachen Worten
Der Vlaamse Codex Wonen (Flämischer Wohnkodex) macht es zur Voraussetzung für die Sozialmiete, dass der Mieter und seine Familienmitglieder weder in Belgien noch im Ausland eine Wohnung oder Bauland besitzen. Die Wohnungsgesellschaft prüft diese Voraussetzung bei der Zuweisung und darf dies auch während der Mietzeit weiterhin tun. Stellt sich dennoch heraus, dass Eigentum besteht, kann dies, je nach Fall und Beurteilung durch die zuständige Stelle oder den Richter, zur Beendigung des Mietvertrags und zur Rückforderung des zu Unrecht erhaltenen Sozialrabatts (Mietermäßigung) führen, gegebenenfalls zusammen mit den Kosten der Recherche. Siehe auch die Eigentumsbedingung im Vlaamse Codex Wonen.
Der Friedensrichter in Hamme (6. Juni 2019), das Gericht erster Instanz in Antwerpen (5. Oktober 2020) und das Friedensgericht in Antwerpen im Fall Woonhaven haben diese Kontrolle in konkreten Fällen bestätigt und die Recherche-Ergebnisse berücksichtigt. Der Antwerpener Friedensrichter ging weiter: Eine Wohnungsgesellschaft darf nicht nur recherchieren, sie ist dazu angesichts ihres Auftrags und der Wartelisten verpflichtet. Lesen Sie auch, was der belgische Richter zu Eigentumsermittlungen sagt. Jede Entscheidung bezieht sich auf einen bestimmten Fall und bietet keine Garantie für den Ausgang eines anderen Verfahrens.
Wann eine Recherche sinnvoll ist
Bei der Zuweisung
Bei der Zuweisung einer Wohnung, wenn die Akte dazu einen konkreten Anlass gibt.
Regelmäßige Überprüfung
Bei einer regelmäßigen Überprüfung von Akten, bei denen ein konkreter Anlass besteht, im Rahmen der geltenden Vorschriften und der DSGVO.
Bei Anhaltspunkten
Lange Abwesenheit, eine Auslandsadresse auf Post oder Dokumenten, Meldungen von Nachbarn, widersprüchliche Angaben.
Bei Kauf oder Übertragung
Bei einem Antrag auf Kauf der Sozialwohnung oder bei einer Übertragung des Mietvertrags.
Was der Bericht enthält
| Adresse und Lage | Vollständige Adresse und Lage jeder Immobilie |
|---|---|
| Kataster | Kataster-, Grundstücks- und Flurstücksnummer |
| Eigentümer | Auf wessen Namen sie eingetragen ist und seit wann |
| Erwerb | Kauf, Erbschaft oder Schenkung |
| Miteigentum | Ob Miteigentum besteht und in welchem Anteil |
| Wert | Wertindikation oder amtliche Schätzung, wo möglich mit Fotos |
| Quellen | Quellenangabe und Datum der Einsichtnahme |
Was geschieht nach einem positiven Bericht?
Von den Rechercheergebnissen zu einer sorgfältig begründeten Entscheidung.
Sie legen dem Mieter die Feststellungen vor und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Anschließend beurteilen Sie, welche Folgen im Rahmen der geltenden Regeln angemessen sind, etwa die Beendigung des Mietvertrags oder die Rückforderung des Sozialrabatts.
Kommt die Akte vor den Friedensrichter, kann der Bericht als Beweismittel eingebracht werden. Der Richter beurteilt den Beweiswert des Berichts und der dazugehörigen Dokumente.
Auch nach der Übergabe unterstützen wir Sie. Wir beantworten Fragen zu den Feststellungen, geben bei Bedarf den beteiligten Rechtsanwälten oder dem Gericht Erläuterungen und besorgen auf Wunsch eine beglaubigte Übersetzung der Quelldokumente.
LEISTUNGEN
Was Sie bei uns beauftragen können
Vorprüfung
In der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen ein erster Eindruck, ob auf den Namen der betroffenen Person Immobilien eingetragen sind.
Mehr lesenVollständige Tiefenprüfung
Der vollständige Bericht mit Katasterdaten, Erwerbsart, Miteigentum und Quellen, in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen.
Mehr lesenSchätzung auf Wunsch
Auf Wunsch lassen wir die untersuchten Immobilien durch einen örtlichen Makler oder Schätzer bewerten. Die begründete Wertermittlung wird in den Bericht aufgenommen, damit Ihre Organisation sie bei der Beurteilung des Falls berücksichtigen kann.
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Mehr lesenHäufig gestellte Fragen
Ja. Bei einem starken Verdacht oder konkreten Hinweisen auf Auslandseigentum kann eine Wohnungsgesellschaft eine gezielte Recherche durchführen lassen.
So kann sie prüfen, ob der Mieter die geltende Eigentumsbedingung erfüllt. Bureaubuitenland unterstützt diese Recherche über vor Ort befugte Rechtsanwälte und Schätzer, nach der Gesetzgebung des Recherchelandes. Ihre Wohnungsgesellschaft beurteilt die Feststellungen und entscheidet über das weitere Vorgehen.
Sie kennen die Kosten im Voraus.
Der Preis einer Vorprüfung hängt vom Rechercheland und vom Umfang der Anfrage ab. Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot, damit Sie wissen, woran Sie sind.
Ein positives Ergebnis führt nicht automatisch zu einem Folgeauftrag. Für eine vollständige Recherche oder eine Schätzung erhalten Sie ein gesondertes Angebot. Wir beginnen erst nach Ihrer Zustimmung.
Sie erhalten vorab eine Angabe zur Bearbeitungsdauer.
Eine Vorprüfung dauert in der Regel 1 bis 2 Wochen nach Eingang aller erforderlichen Angaben. Eine vollständige Recherche dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen nach Ihrer Auftragsbestätigung und dem Eingang der erforderlichen Angaben und Dokumente.
Die Dauer hängt vom Rechercheland, von der Anzahl der Immobilien und von der Verfügbarkeit der Dokumente ab. Wir halten Sie über den Fortschritt und eventuelle Verzögerungen auf dem Laufenden.
Ein klarer Recherchezweck, ein sicherer Datenaustausch und Vereinbarungen über die Verarbeitung.
Wir verwenden personenbezogene Daten ausschließlich für die vereinbarte Immobilienrecherche. Wir beschränken die Verarbeitung auf die dafür erforderlichen Daten und tauschen personenbezogene Daten und Recherchedokumente über einen gesicherten Kanal aus.
Ihre Wohnungsgesellschaft bestimmt den Zweck und die Rechtsgrundlage der Verarbeitung. Für die Tätigkeiten, die wir als Auftragsverarbeiter ausführen, schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Darin legen wir unter anderem fest, welche Daten wir verarbeiten, wer Zugang erhält, wie wir sie sichern und wann wir sie löschen oder zurückgeben.
Beim Einsatz lokaler Recherchepartner treffen wir Vereinbarungen über Vertraulichkeit und Datenschutz. Werden personenbezogene Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt, müssen auch die dafür erforderlichen DSGVO-Garantien geregelt sein.
Ja. Wir stimmen die Vorgehensweise vorab auf den Umfang und den Zweck Ihrer Anfrage ab.
Möchten Sie eine größere Anzahl Akten einreichen? Gemeinsam legen wir fest, welche Akten für eine Recherche in Betracht kommen und welche Daten dafür erforderlich sind. Auswahl und Verarbeitung müssen den geltenden Regeln und der DSGVO entsprechen.
Sie erhalten vorab ein schriftliches Angebot und eine klare Planung. Die Daten übermitteln Sie über unseren gesicherten Kanal. Auch bei größeren Mengen erhalten Sie pro Akte ein gesondertes Ergebnis.
Ein erstes Rechercheergebnis, das Ihren nächsten Schritten Richtung gibt.
Eine positive Vorprüfung bedeutet, dass es Hinweise auf Immobilien auf den Namen der überprüften Person gibt. Eine vollständige Recherche kann anschließend Klarheit über das Eigentum und die relevanten Details schaffen. Ein positives Ergebnis stellt für sich genommen keinen Betrug fest.
Eine negative Vorprüfung bedeutet, dass im Rahmen der durchgeführten Recherche keine Immobilien gefunden wurden. Dies schließt nicht jede Form von Auslandseigentum aus. Wenn dafür ein Anlass und eine geeignete Rechtsgrundlage vorliegen, kann eine gesonderte Vorprüfung zum Ehepartner oder Partner durchgeführt werden. Hierfür erhalten Sie vorab ein Angebot.
Mit dem Ergebnis erläutern wir, was untersucht wurde, welche Einschränkungen gelten und welche weitere Recherche gegebenenfalls sinnvoll ist.
Besprechen Sie Ihren Fall mit uns
Von der ersten Frage zu einem konkreten Vorgehen. Haben Sie Fragen zu möglichem Auslandseigentum eines Mieters oder Mietbewerbers? Wir denken mit Ihnen mit und beraten Sie, welche Recherche zu Ihrer Akte passt. Sie erhalten vorab eine klare Beschreibung des Auftrags, eine Angabe zur Bearbeitungsdauer und ein schriftliches Angebot. Nehmen Sie Kontakt auf, um Ihre Akte zu besprechen.