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Sozialer Wohnungsbau in Flandern rund um einen grünen Innenhof

FÜR WEN

Ermittlung von Immobilien im Ausland für Wohnungsgesellschaften

Eine ehrenwörtliche Erklärung verlangt eine fundierte Kontrolle.

Haben Sie Hinweise darauf, dass ein Sozialmieter Immobilien im Ausland besitzt? Bureaubuitenland unterstützt Ihre Wohnungsgesellschaft mit gezielter Recherche zu aktuellem und früherem Eigentum.

Für flämische Wohnungsgesellschaften und soziale Vermietungsbüros

Klarheit über Auslandseigentum, von der Vorprüfung bis zur vollständigen Recherche.

Besitzt ein Mieter oder Mietbewerber Immobilien im Ausland? Wir ermitteln, um welche Objekte es sich handelt, wo sie liegen, auf wessen Namen sie eingetragen sind und seit wann. Wo relevant und möglich, erfassen wir auch den Wert.

Sie erhalten einen klaren Bericht mit Feststellungen unter anderem zum Eigentumsanteil, zum Erwerbsdatum und zur Art des Erwerbs. So verfügen Sie über konkrete Informationen, um die einzelne Akte sorgfältig anhand der geltenden Eigentumsbedingungen zu beurteilen.

Unsere Branchenerfahrung umfasst auch Recherchen im Rahmen von Wonen in Vlaanderen (Agentur Wohnen in Flandern). Mehr dazu lesen Sie bei der flämischen Rahmenvereinbarung für Eigentumsermittlungen. Wir arbeiten mit Rechtsanwälten und Schätzern zusammen, die im Rechercheland befugt sind, und führen die Recherche nach der dortigen Gesetzgebung durch. Eine Übersicht finden Sie unter Rechercheländer. Die Recherche wird unter Einhaltung der DSGVO-Vorschriften, der geltenden Datenschutzregeln und der örtlichen Gesetzgebung durchgeführt.

So erhalten Sie konkrete, fundierte Informationen für eine sorgfältige Beurteilung Ihrer Akte.

Der Rahmen in einfachen Worten

Der Vlaamse Codex Wonen (Flämischer Wohnkodex) macht es zur Voraussetzung für die Sozialmiete, dass der Mieter und seine Familienmitglieder weder in Belgien noch im Ausland eine Wohnung oder Bauland besitzen. Die Wohnungsgesellschaft prüft diese Voraussetzung bei der Zuweisung und darf dies auch während der Mietzeit weiterhin tun. Stellt sich dennoch heraus, dass Eigentum besteht, kann dies, je nach Fall und Beurteilung durch die zuständige Stelle oder den Richter, zur Beendigung des Mietvertrags und zur Rückforderung des zu Unrecht erhaltenen Sozialrabatts (Mietermäßigung) führen, gegebenenfalls zusammen mit den Kosten der Recherche. Siehe auch die Eigentumsbedingung im Vlaamse Codex Wonen.

Der Friedensrichter in Hamme (6. Juni 2019), das Gericht erster Instanz in Antwerpen (5. Oktober 2020) und das Friedensgericht in Antwerpen im Fall Woonhaven haben diese Kontrolle in konkreten Fällen bestätigt und die Recherche-Ergebnisse berücksichtigt. Der Antwerpener Friedensrichter ging weiter: Eine Wohnungsgesellschaft darf nicht nur recherchieren, sie ist dazu angesichts ihres Auftrags und der Wartelisten verpflichtet. Lesen Sie auch, was der belgische Richter zu Eigentumsermittlungen sagt. Jede Entscheidung bezieht sich auf einen bestimmten Fall und bietet keine Garantie für den Ausgang eines anderen Verfahrens.

Wann eine Recherche sinnvoll ist

  • Bei der Zuweisung

    Bei der Zuweisung einer Wohnung, wenn die Akte dazu einen konkreten Anlass gibt.

  • Regelmäßige Überprüfung

    Bei einer regelmäßigen Überprüfung von Akten, bei denen ein konkreter Anlass besteht, im Rahmen der geltenden Vorschriften und der DSGVO.

  • Bei Anhaltspunkten

    Lange Abwesenheit, eine Auslandsadresse auf Post oder Dokumenten, Meldungen von Nachbarn, widersprüchliche Angaben.

  • Bei Kauf oder Übertragung

    Bei einem Antrag auf Kauf der Sozialwohnung oder bei einer Übertragung des Mietvertrags.

Was der Bericht enthält

Adresse und LageVollständige Adresse und Lage jeder Immobilie
KatasterKataster-, Grundstücks- und Flurstücksnummer
EigentümerAuf wessen Namen sie eingetragen ist und seit wann
ErwerbKauf, Erbschaft oder Schenkung
MiteigentumOb Miteigentum besteht und in welchem Anteil
WertWertindikation oder amtliche Schätzung, wo möglich mit Fotos
QuellenQuellenangabe und Datum der Einsichtnahme

Was geschieht nach einem positiven Bericht?

Von den Rechercheergebnissen zu einer sorgfältig begründeten Entscheidung.

Sie legen dem Mieter die Feststellungen vor und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Anschließend beurteilen Sie, welche Folgen im Rahmen der geltenden Regeln angemessen sind, etwa die Beendigung des Mietvertrags oder die Rückforderung des Sozialrabatts.

Kommt die Akte vor den Friedensrichter, kann der Bericht als Beweismittel eingebracht werden. Der Richter beurteilt den Beweiswert des Berichts und der dazugehörigen Dokumente.

Auch nach der Übergabe unterstützen wir Sie. Wir beantworten Fragen zu den Feststellungen, geben bei Bedarf den beteiligten Rechtsanwälten oder dem Gericht Erläuterungen und besorgen auf Wunsch eine beglaubigte Übersetzung der Quelldokumente.

LEISTUNGEN

Was Sie bei uns beauftragen können

Vorprüfung

In der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen ein erster Eindruck, ob auf den Namen der betroffenen Person Immobilien eingetragen sind.

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Vollständige Tiefenprüfung

Der vollständige Bericht mit Katasterdaten, Erwerbsart, Miteigentum und Quellen, in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen.

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Schätzung auf Wunsch

Auf Wunsch lassen wir die untersuchten Immobilien durch einen örtlichen Makler oder Schätzer bewerten. Die begründete Wertermittlung wird in den Bericht aufgenommen, damit Ihre Organisation sie bei der Beurteilung des Falls berücksichtigen kann.

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Häufig gestellte Fragen

Ja. Bei einem starken Verdacht oder konkreten Hinweisen auf Auslandseigentum kann eine Wohnungsgesellschaft eine gezielte Recherche durchführen lassen.

So kann sie prüfen, ob der Mieter die geltende Eigentumsbedingung erfüllt. Bureaubuitenland unterstützt diese Recherche über vor Ort befugte Rechtsanwälte und Schätzer, nach der Gesetzgebung des Recherchelandes. Ihre Wohnungsgesellschaft beurteilt die Feststellungen und entscheidet über das weitere Vorgehen.

Besprechen Sie Ihren Fall mit uns

Von der ersten Frage zu einem konkreten Vorgehen. Haben Sie Fragen zu möglichem Auslandseigentum eines Mieters oder Mietbewerbers? Wir denken mit Ihnen mit und beraten Sie, welche Recherche zu Ihrer Akte passt. Sie erhalten vorab eine klare Beschreibung des Auftrags, eine Angabe zur Bearbeitungsdauer und ein schriftliches Angebot. Nehmen Sie Kontakt auf, um Ihre Akte zu besprechen.

Besprechen Sie Ihren FallVorprüfung anfragen

+31 (0)85 111 01 23info@bureaubuitenland.be